Surprise
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13. Juli 2010 um 08:24
Pech gehabt
Beiträge1Mitglied seitDienstag Juli 13, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juli 13, 2010
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13. Juli 2010 um 08:27
Ich glaube, ich habe einfach Pech gehabt - wollte aber trotzdem sicherheitshalber noch einmal nachfragen. Vielleicht gibt es ja doch noch irgendwo eine klitzekleine Möglichkeit...
Also, meine Frau wollte für das Kinderzimmer lauter Möbelstücke, in die der Name unseres Babys geschnitzt ist. Die habe ich für ein ziemliches Geld in Auftrag gegeben und sie sind auch zum korrekten Termin geliefert worden.
Problem: Der Arzt hat sich versehen! Das Mädchen ist ein Junge und die Möbelstücke kann ich wohl entsorgen. Oder habe ich irgendwelche Möglichkeiten? Die Lieferung war vor 9 Tagen.
Pech gehabt
Beiträge1Mitglied seitDienstag Juli 13, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juli 13, 2010 13. Juli 2010 um 08:27
Tja, Pech gehabt, würde ich da sagen. Bei Spezialanfertigung ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Kann man aber auch verstehen oder? - Der Tischler kann Deine Möbel schließlich nicht einfach jemand anderem verkaufen.