kann man zu Auslandsreisen "gezwungen" werden? Mir wurde ein Posten im mittleren Management damals angeboten. Aber von Auslandsreisen war nie die Rede.
Wenn in Ihrer Jobbeschreibeung/Ihrem Arbeitsvertrag davon nicht die Rede ist, dann müssen Sie das prinzipiell nicht tun. Also darf es, wenn Sie nicht fliegen, kein Kündigungsgrund sein.
Aber karriereförderlich wird es nicht gerade sein, wenn Sie ablehnen, das muss Ihnen auch klar sein