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Erbrecht-Schenkung
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Geschenkt kaputt
manuela318i
- 11. Februar 2011 um 11:03
Sepp -
11. Februar 2011 um 11:04
hallo
ich habe ein weihnachtsgeschenk (auch noch das von meiner besten freundin) einen superhübschen spiegel zerdeppert
der war sehr teuer, das kann ich mir im moment nicht leisten aber ich muss ihn schon ersetzen oder?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Sepp
11. Februar 2011 um 11:04
Wenn Sie den Spiegel geliehen hätte, dann müssten Sie ihn (gegebenenfalls) ersetzen.
Was Ihnen geschenkt wird, das gehört Ihnen ohne wenn und aber.
Sie müssen nichts ersetzen, wenn SIe nicht möchten
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