ich betreibe ein kleines Elektrogeschäft.
Immer wieder frage ich mich, ab wann ich Kindern PCs usw. verkaufen darf.
Spricht man da nicht von der Geschäftsunfähigkeit?
das kann ich Ihnen genau sagen:
geschäftsunfähig sind nach §104 BGB Menschen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie dauerhaft Geistesgestörten.