Geschäftsunfähigkeit

Günter - 11. Februar 2011 um 19:42
 Tennisstar - 11. Februar 2011 um 19:43
Hallo,

ich betreibe ein kleines Elektrogeschäft.
Immer wieder frage ich mich, ab wann ich Kindern PCs usw. verkaufen darf.
Spricht man da nicht von der Geschäftsunfähigkeit?

Danke,
Günter

1 Antwort

Guten Abend Günter,

das kann ich Ihnen genau sagen:
geschäftsunfähig sind nach §104 BGB Menschen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie dauerhaft Geistesgestörten.