BMW330i
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12. Februar 2011 um 21:41
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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12. Februar 2011 um 21:44
Guten Tag,
da ich im Ausland wohne, konnte ich das Erbe meines Vaters nicht sofort, sondern nur mit einigen Tagen Verzögerung antreten. In der Zwischenzeit wurden einige wertvolle Stücke entwedet. Kann ich Anzeige erstatten?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 12. Februar 2011 um 21:44
das ist ein rechtlich komplizierter und nicht eindeutig geklärter fall
auch wenn es auf den ersten blick ganz einfach ist: besitz im strafrechtlichen sinne geht mit dem tode nicht automatisch über
aber wenn die gegenstände aus einem hauw entwendet wurden, das sich im besitz eines verwandten o.ä. befand, dann ist eine diebstahlsanzeige ervorlgsversprechend