Rangfolge beim Unterhalt

carla - 13. Februar 2011 um 22:39
 Juliane - 13. Februar 2011 um 22:39
Guten Tag,

wenn mein vater nicht alle unterhaltspflichtigen kinder versorgen kann (mit unterhalt), gibt es dann eine art "rangfolge"? also adoptierte kinder nach eigenen usw.

brauch mal so eine übesicht. danke

1 Antwort

Ja, das gibt es:

In einem Mangelfall wird die Reihenfolge der Berechtigten nach Rängen festgelegt. Die Ränge sind wie folgt:


1. Rang

* Leibliche und adoptierte minderjährige Kinder
* Volljährige unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr, sofern sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil leben




2. Rang

* Geschiedener, der die gemeinschaftlichen Kinder betreut
* Geschiedener Ehegatte, der keine Kinder betreut, mit dem die Ehe jedoch von sehr langer Dauer war (in der Regel: über 10 Jahre)




3. Rang

* Geschiedener Ehegatte, der keine Kinder betreut und mit dem die Ehe nicht von langer Dauer (in der Regel: über 10 Jahre) war




4. Rang

* Kinder, die nicht in den 1. Rang fallen (in der Regel: Kinder in Berufsausbildung oder Studium)




5. Rang

* Enkelkinder




6. Rang

* Eltern




7. Rang

* Großeltern