Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle Neubauten und Altbauten, die nach dem 1. Februar 2002 an einen neuen Besitzer übergehen oder vermietet werden.
Die EnEV enthält verschiedene Verpflichtungen, die die Modernisierung betreffen.
Wurden diese Maßnahmen durch den Verkäufer nicht bereits vorgenommen, sind diese spätestens innerhalb von 2 Jahren nach dem Eigentumsübergang durch den Käufer nachzuholen.