ein Hotelgast hat ein Zimmer bestellt, aber ist dann nicht erschienen. Dieser Herr ist Stammgast, daher wird er wohl wieder mal aufkreuzen. Könnte ich dann den Zimmerpreis nachträglich noch verlangen?
Hallo. Selbstverständlich. Sie haben einen Mietvertrag oder ähnlich geschlossen und der Herr hat Ihre Leistungen einfach nicht in Anspruch genommen. Das ist aber seine freie Entscheidung und Sie können den Zimmerpreis verlangen
Sie müssen sich aber das anrechnen lassen, was Sie mit dem Zimmer in der Zwischenzeit realistischerweise hätten erwirtschaften können