Die Schenkung ist in den §§ 516 ff. BGB geregelt.
Ich würde damit beginnen, diese Bestimmungen zu lesen. Dann können Sie sich vielleicht ein juristisches Buch ausleihen/kaufen (gesetzliche Schuldverhältnisse!)
und sich weiter umsehen. Darin finden Sie regelmäßig auch Hinweise auf relevante Rechtsprechung.