Namensrecht

lauro - 15. Februar 2011 um 18:24
 norman - 15. Februar 2011 um 18:25
Guten Tag, darf ich den Namen meines Mannes beibehalten, auch wenn dieser bereits verstorben ist ? Ich fühle mich ihm immer noch verbunden.

1 Antwort

Wieso sollten Sie das nicht dürfen? Ein Namenswechsel bedeutet auch immer einen Identitätsverlust. Deshalb wird Ihnen den Namen niemand absprechen können, wenn Sie ihn schon geführt haben.