Guten Tag,
ich habe mich als Verkäuferin bei einem Modelabel beworben.
Beim Bewerbungsgespräch wurde mir dann gesagt, dass ich zu viel Akne habe und sich deshalb die schicken Klamotten nicht so gut verkaufen würde, wenn ich an der Kasse stehen würde.
Das täte Ihnen sehr leid.
diese benachteiligung ist nach dem agg (allgemeines gleichbehandlungsgesetz) sehr wahrscheinlich unzulässig. schauen sie sich das gesetz einmal an, es hat nur wenige §§
dann sehen sie es. aber einen einstellungsanspruch werden sie daraus wohl nicht ableiten können, höchstens eine art schmerzensgeld/entschädigung