Guten Tag, wir unterhalten eine Eigentumswohnung. Unser Töchterchen möchte nun in die Stadt ziehen, in der diese Wohnung ist. Sie sagt, dass wir ihr zum Unterhalt verpflichtet sind und sie dort einziehen lassen müssen.
Wir möchten aber, dass sie endlich lernt auf einen Beinen zu stehen.
Wenn Sie Ihrer Tochter tatsächlich noch unterhalt gewähren müssen (hängt vom Alter ab und davon, ob sie in einer Ausbildung ist oder bereits einen abgeschlossenen Beruf erlernt hat) dann heißt das trotzdem noch nicht, dass Sie sie in die Wohnung einziehen lassen müssen!