Wenn Ihnen dies per Bescheid (Verwaltungsakt) auferlegt wurde, dann haben Sie die Möglichkeit eine Widerspruchsverfahrens. In diesem wird dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme noch einmal überprüft.
Mein Vorschlag: sprechen Sie mit der Behörde. Lassen Sie sich erklären, warum das so ist. Mir fällt spontan kein plausibler Grund dafür ein.
Bei Kleinkindern allenfalls noch, dass sie durch Windeln etc. sehr viel Müll produzieren.