neuhaus_peter
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19. Februar 2011 um 09:29
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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19. Februar 2011 um 09:30
Guten Tag,
meine Mieter sind mietvertraglich zur Gartennutzung berechtigt und zur Gartenpflege verpflichtet.
Mittlerweile ist der Garten aber völlig verwildert, da kann man nicht mehr hinschauen.
Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 201223 19. Februar 2011 um 09:30
Hallo,
kündigen Sie Ihren Mietern an, dass Sie, wenn sich innerhalb einer angemessenen Frist nichts ändert, einen Gärtner engagieren und Ihren Mietern die Rechnung schicken.