Guten Tag, gegen mich klagt ein Bewerber, der bei mir arbeiten wollte, weil ich ihm den Job nicht gegeben habe. Dieser Bewerber wurde allerdings aufgrund von Untreue (erwiesenermaßen!) aus seinem alten Job entlassen. Er sagt er habe einen Anspruch auf Einstellung. Ist dem so?
Einen Anspruch auf Einstellung hat man nur in seltensten Ausnahmefällen. Prinzipiell darf man sich seine Angestellten schon noch selbst aussuchen. Er kann Sie höchstens auf Schadensersatz verklagen, außer Sie haben eine Stelle ausgeschrieben, die dem vermögenssensiblen Bereich zuzuordnen ist. Dann hat er keine Chance