Tierhaltung in der Wohnung

Lausitz - 21. Februar 2011 um 19:49
 GForce - 21. Februar 2011 um 19:50
Guten Tag,
meine Mieter möchten sich so ein Schoßhündchen zulegen.

Nun darf man als Vermieter in seinem Eigentum natürlich nicht mehr alles bestimmen. Solche Kleintiere wie Kaninchen usw. muss man wohl erlauben.

Wie ist das mit solchen Hündchen?

1 Antwort

wenn es wirklich nur so ein mini-handtaschenhund ist, der quasi zu klein zum bellen ist, dann dürfen sie das nicht verbieten

wenn aber ernstzunehmende belästigungen anderer mieter zu besorgen sind, dann dürfen sie das untersagen