Ich besuche ein Fortbildungsseminar und dort sprechen alle immer wieder von "kollektivem Arbeitsrecht" oder so ähnlich. Kann mir mal jemand sagen was das ist? Mir ist das zu peinlich mich in der Runde bloßzustellen.
Hallo, kein Problem, das ist ganz einfach: unter kollektivem Arbeitsrecht versteht man den Teil des Arbeitsrechts, bei dem es nicht um einzelne Personen, sondern um größere Gruppen geht. Also beispielsweise das Gewerkschaftsrecht fällt in den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts.
Viele Grüße.