ich möchte, wie jedes jahr, in den osterferien 2 wochen mit meinen kindern skifahren gehen.
dieses jahr ist ostern so spät, dass das skigebiet, wo wir immer hinfahren (reit im winkl- steinplatte) nicht mehr geöffnet hat.
ich habe aber sonst keinen urlaubsanspruch... kann ich schadensersatz von dem skigebiet fordern?
Hallo Karin,
ich weiß nicht, weshalb du das können solltest. dass die wetterverhältnisse ende april nicht mehr so toll sind um in deutschland/österreich in niedrigerenlagen skifahren zu gehen, ist ja nicht die schuld des skigebietes.
außerdem entsteht dir ja kein schaden daraus. du weißt ja von anfang an, dass dem so ist.