Urlaubsanspruch vererblich?

S.Schmidt - 23. Februar 2011 um 21:45
 KnaX - 23. Februar 2011 um 21:46
Guten Tag,

mein Mann und ich überlegen uns so ein Time Share zu kaufen. Da wurde uns gesagt, dass uns dieses Recht auf 99 Jahre zusteht. Nun werden wir das sicherlich nicht mehr erleben, deshalb würden wir gerne wissen, ob dieses Recht auch auf unsere Kinder vererblich ist.

Vielen Dank

1 Antwort

Hallo.

Ja, alle Ansprüche und Forderungen sind vererblich. Der Erbe tritt (wenn er das Erbe annimmt) in die rechtliche Stellung des Erblassers ein.

Schöne Urlaube!