Ratten im Keller

Krume_R. - 23. Februar 2011 um 22:03
 emerald - 23. Februar 2011 um 22:05
Guten Tag,
wir wohnen zur Miete im Gebäude einer Wohnungsbaugesellschaft.

Seit einiger Zeit tummeln sich im Keller jedoch lebhaft die Ratten.

Wie ist das mit dem Verbraucherschutz? Welche Rechte haben wir?

1 Antwort

Wenn Sie einen Kellerraum mitgemietet haben, wo sich nun Ratten breit machen, haben Sie wohl einen Anspruch gegen den Vermieter, dass er sich darum kümmert.
Wenn es Ausmaße einer Plage annimmt und Sie den Keller nicht mehr nutzen können, ist auch eine Mietminderung denkbar. Teilen Sie dem Vermieter das Problem unverzüglich mit, damit er auch etwas unternehmen kann.