Wenn Sie einen Kellerraum mitgemietet haben, wo sich nun Ratten breit machen, haben Sie wohl einen Anspruch gegen den Vermieter, dass er sich darum kümmert.
Wenn es Ausmaße einer Plage annimmt und Sie den Keller nicht mehr nutzen können, ist auch eine Mietminderung denkbar. Teilen Sie dem Vermieter das Problem unverzüglich mit, damit er auch etwas unternehmen kann.