marcus
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24. Februar 2011 um 21:44
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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24. Februar 2011 um 21:46
Guten Tag, in meinem Gewerbeschein ist mein Name falsch geschrieben.
Ich bin sehr froh, dass er mir überhaupt erteilt wurde. Was wenn ich jetzt noch mal etwas sage, kann er mir dann noch mal aberkannt werden?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 24. Februar 2011 um 21:46
Nein, das glaube ich nicht. Ein Gewerbeschein ist ein Verwaltungsakt und dieser hat sich doch auf Ihre Person bezogen. Ein Schreibfehler ändert dann nichts an der Entscheidung der Behörde, wenn klar ist, wer gemeint ist.
Das wird doch sicher der Fall sein, daher können Sie bedenkenlos die Richtigstellung verlangen.