Vorkaufsrecht der Gemeinde

zen+ - 24. Februar 2011 um 22:33
 jANA - 24. Februar 2011 um 22:33
Guten Tag,

ich will ein grundstück verkaufen. die stadt hat gemeint, dass die gemeinde diesbezüglich wohl ein vorkaufrecht hätte.
wie sieht sowas dann aus? wie läuft das ab?

danke
gerhard

1 Antwort

Hallo!

Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde erfolgt durch den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts, der dem Verkäufer gegenüber innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung (an die Gemeinde) des rechtswirksam mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags ergeht.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts führt dazu, dass der abgeschlossenen Kaufvertrag nicht mit dem ursprünglichen Käufer, sondern an dessen Stelle mit der Gemeinde erfolgt.