Eine Kündigung muss schriftlich abgegeben werden.
Ist im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag keine längere Kündigungsfrist vorgesehen, so gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen des § 622 BGB.
Also: 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats.