Kleinunternehmerregelung heißt, dass Sie keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn Ihr Jahresgewinn 17.500€ nicht überschreitet.
Verzichten Sie darauf, dann müssen Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, können aber mit dem Finanzamt die von Ihnen abzuführende Ust mit der von Ihnen, etwa bei anschaffungen gezahlten, Ust gegenrechnen. Bei vielen Investitionen bekommen Sie dann sogar noch etwas raus im Einzelfall!