Stuttgart
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2. März 2011 um 20:58
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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2. März 2011 um 20:59
Guten Tag. Weil ich selber auch berufstätig bin, habe ich mit meiner Nachbarin und Freundin eine Vereinbarung. Unsere Kinder sind befreundet und abwechselnd kommen die Kinder mal zu uns und mal zu ihnen.
Ich habe aber immer wieder betont, dass mein Kind kein Fast Food bekommen soll. Doch immer wieder höre ich, dass sie bei MC Donald's oder Burger King waren.
Welche rechtliche Handhabe habe ich?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 2. März 2011 um 20:59
Was möchten Sie denn tun? Sie können Ihrer Freundin/Nachbarin den Umgang mit Ihrem Kind untersagen. Dann haben Sie aber die für Sie vorteilhafte Regelung nicht mehr.
Das ist aber alles, was Ihnen bleibt, denn wie möchten Sie es sonst praktisch gewährleisten?
Sie können sich natürlich auch eine schriftliche Betreuungsvertragsstrafe zusichern lassen, sollte das noch einmal vorkommen. Aber das wird im Endeffekt wohl das Gleiche bedeuten.