ich will gerade mein testament aufsetzen. bin zwar erst 51, aber man weiß ja nie!
ich frage mich, was ein testamentvollstrecker ist.
kann mir das hier jemand kompetent beantworten?
danke
Guten Morgen. Gemäß § 2197 Absatz 1 BGB kannst du als Erblasser durch Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen. Aufgabe dieses Testamentsvollstreckers ist es, deine letztwilligen Verfügungen auszuführen. Insbesondere zählt hierzu die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.