habe beim bäcker ein altes brötchen bekommen. undzwar obwohl ich extra gefragt habe, ob es von heute ist.
die bäckerin hat mir das versichert. kann ich schadensersatz fordern? danke
hallo!
wenn dir die bäckerin versichert hat, dass das brötchen von heute ist, dann hast du den kaufvertrag unter der prämisse abgeschlossen, ein frisches brötchen zu bekommen. das hast du nicht, also kannst du den vertrag anfechten... obwohl du natürlich erstmal nachweisen müsstest, dass das brötchen alt ist... alles vielleicht ein bisschen aufwand nur für die 30 cent oder was das brötchen gekostet hat ;)