Kleinere Reparaturen

becherle - 4. März 2011 um 18:48
 Fiffy - 4. März 2011 um 18:48
Guten Tag,

unser Vermieter hat in den Vertrag geschrieben, dass kleinere Raparaturen (also "Bagatellreparaturen" steht wörtlich drin) vom Mieter zu tragen sind.

Bei und ist ein Rolladenzug kaputt. Die Reparatur kostet 65Euro. Ist das eine Bagatellreparatur?

Ich finde nicht.

1 Antwort

Hallo

da liegt die Grenze bei wenigen Hundert € im Jahr.

Wenn es also in diesem Jahr nur der Rolladenzug ist, dann fällt das noch unter Bagatell.