kann man gekündigt werden, wenn man die Unterschrift des Vorgesetzten fälscht? Mein arbeitskollege macht das häufig und erspart sich so die lästige fragerei... frag mich, ob ich damit auch anfangen soll.
In diesem Zusammenhang hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Fälschung der Unterschrift des Vorgesetzten unwirksam ist.
mfG
Tanja