Durch eine Verlobung versprechen sich zwei Partner die Heirat. Was aber passiert, wenn sich ein Paar nach einer Verlobung wieder trennen will?
Durch eine Verlobung versprechen sich zwei Partner eine zukünftige Ehe. Der Ablauf einer solchen Verlobung hat keine bestimmten Formerfordernisse. Für eine Verlobung ist auch keine Dauer vorgeschrieben, nach der die Ehe geschlossen werden muss.
Wenn die Verlobten nach einer Verlobung Probleme miteinander haben und doch nicht heiraten wollen, sind eine Trennung und eine Auflösung der Verlobung möglich. Es ist auch möglich, dass nur einer der beiden Verlobten von der Verlobung zurücktritt.
Wenn beide Verlobte mit der Verlobungsauflösung einverstanden sind, können sie diese Auflösung ohne Einhaltung einer besonderen Form gegenseitig erklären. Damit findet also eine vertragliche Aufhebung der Verlobung statt.
Sollte nur eine der beiden Parteien von der Verlobung zurücktreten, spricht man von einem einseitigen Rücktritt von der Verlobung. Der Rücktritt ist an keine besondere Form gebunden. Eine mündliche Erklärung kann dafür genügen.
Nach einem erfolgten Rücktritt besteht das Verlöbnis zwischen dem Paar rechtlich nicht mehr. In bestimmten Fällen kann ein Partner vom anderen Schadenersatz fordern, wenn er zum Beispiel hohe Ausgaben getätigt hat, um die zukünftige Heirat vorzubereiten.
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