Ein gut formulierter Ehevertrag kann später unter Umständen viel Ärger und Streit verhindern. Hier erfahren Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist.
Ein Ehevertrag umfasst drei Regelungsbereiche: den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt nach der Ehe. Andere Inhalte können zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden, zum Beispiel, ob und wann das Paar sich Kinder wünscht. Diese zusätzlichen Inhalte können aber nicht eingeklagt werden.
Ist kein Ehevertrag vorhanden, lebt ein Ehepaar in Deutschland generell im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag kann die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Im Ehevertrag kann auch geregelt werden, ob bei der Scheidung der Ehe ein Zugewinnausgleich stattfinden soll oder nicht.
Der Versorgungsausgleich gilt bei einer Scheidung, um die während der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit aufzuteilen. Im Ehevertrag können bestimmte Regelungen zum Versorgungsausgleich vereinbart werden, zum Beispiel ein Versorgungsausgleich der mit bestimmten Bedingungen verbunden ist (wie Dauer der Ehe).
Für den nachehelichen Unterhalt können Ehepartner im Vertrag zum § 1570 ff. BGB abweichende Regelungen treffen. Bestimmte Ausnahmen können von einem Ehevertrag allerdings nicht ausgeschlossen werden: Unterhalt für die Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie wegen Alter, Krankheit oder Gebrechlichkeit.
Generell sinnvoll ist ein Ehevertrag für Unternehmer und Selbständige, um zu verhindern, dass ein Zugewinnausgleich den Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, da bestimmte Vermögenswerte in die Berechnung des Zugewinnausgleichs miteinbezogen werden.
Zudem lohnt sich ein Ehevertrag, wenn die Ehepartner nicht dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.
Ein Ehevertrag lässt sich auch nachträglich abschließen, um ihn an die aktuellen Lebensverhältnisse und die Gesetzeslage anzupassen.
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