Bei einer Falschlieferung oder bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer bestimmte Rechte. Hier finden Sie einen Überblick über die Kundenrechte bei Mängeln und über die Pflichten des Verkäufers.
Liegt ein Sachmangel vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB). Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist. In diesem Fall gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Im Falle eine Gewährleistung kann der Kunde zunächst zwischen einer Ersatzlieferung und einer kostenfreien Reparatur wählen. Bei einer Reparatur hat der Verkäufer zwei Versuche, eine Ersatzlieferung muss sofort mangelfrei sein.
Wenn die Reparatur oder die Ersatzlieferung nicht möglich sind oder nicht zum gewünschten Ergebnis führen, gelten zusätzliche Gewährleistungsrechte: eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag.
Beim Versandhandel gilt generell ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Kunde kann die Ware zurückgeben, ohne einen Grund anzugeben, und bekommt den Kaufpreis erstattet. Der Verkäufer muss den Käufer auf diese Frist hinweisen, zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erfolgt dieser Hinweis nicht, beginnt die Frist nicht zu laufen und der Verkäufer kann die Ware auch später noch zurückgeben.
Möchte ein Kunde seine Ware nicht behalten, weil er es sich anders überlegt hat, liegt kein Sachmangel vor. Der Unternehmer muss in diesem Fall die Ware nicht unbedingt zurücknehmen, denn der Kaufvertrag ist grundsätzlich einzuhalten. Allerdings bieten Händler häufig ein freiwilliges Umtausch- und Rückgaberecht an. Die Rahmenbedingungen für diese Regelung sollte der Verkäufer dem Kunden am besten schriftlich mitteilen.
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