Für die Erziehung ihrer Kinder brauchen Eltern das nötige Kleingeld. Dafür werden sie steuerlich durch den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld begünstigt.
In Deutschland können Eltern mit Kindern bei der Besteuerung einen bestimmten Geldbetrag steuerfrei stellen. Das Kindergeld, das die Eltern bekommen, und die Steuerersparnis des Kinderfreibetrags werden verrechnet. Die für die Eltern günstigste Lösung wird verwendet.
Der Kinderfreibetrag ist interessant, wenn die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags das Kindergeld übersteigt. Das ist in der Regel ab einem zu versteuernden Einkommen von 64.000 Euro der Splittingtabelle und von 33.800 Euro der Grundtabelle der Fall (für nicht verheiratete und nicht zusammenlebende Eltern).
Im Internet gibt es verschiedene Rechner, die Eltern bei der Berechnung der steuerlichen Vorteile behilflich sein können.
Die Eltern können den Kinderfreibetrag beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird der Kinderfreibetrag vom Finanzamt in die Lohnsteuermerkmale eingetragen.
Der Kinderfreibetrag (bestehend aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag sowie den Freibeträgen für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf) beträgt im Jahr 2017 7.356 Euro für zusammenveranlagte Eltern und 3.678 Euro je Elternteil. Im Jahr 2018 wird der Kinderfreibetrag auf 7.428 Euro bzw. 3.714 Euro angehoben.
Generell haben Eltern einen Anspruch auf Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsmonat des Kindes. Solange sie Kindergeld erhalten, gilt ebenfalls der Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und nur wenig oder gar kein Einkommen hat.
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