Verschiedene Kosten sind steuerlich absetzbar. Die Liste der absetzbaren Aufwendungen und die Höhe der Freibeträge ändert sich jedes Jahr. Seit 2017 können zum Beispiel Kosten für Altersvorsorge besser abgesetzt werden.
Bestimmte Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt, das heißt dass diese Kosten vom Gesamteinkommen abgezogen werden, bevor die Steuer erhoben wird. Dies ist vor allem für Selbständige interessant.
Für die absetzbaren Kosten gibt es drei verschiedene Kategorien:
Die Werbungskosten stehen in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel für Bewerbungen, Fortbildungen oder die Fahrt zur Arbeit.
Die Sonderausgaben sind private Kosten, zum Beispiel für Schulgeld oder Krankenversicherungsbeiträge.
Die außergewöhnlichen Belastungen sind Kosten, die für bestimmte Lebensumstände entstehen, zum Beispiel Prozesskosten, Beerdigungskosten oder Unterhaltszahlungen.
Folgende Kosten können von der Steuer abgesetzt werden: Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände, Kosten für ein rein beruflich genutztes Arbeitszimmer, haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Haushaltshilfen) bis zu 4.000 Euro pro Jahr, Kinderbetreuung bis zu 4.000 Euro pro Kind, Pendlerpauschale, Renovierungskosten, beruflich bedingte Reisekosten, Umzugskosten und Beiträge für die Rürup-Rente.
Generell wird die Steuererklärung ohne Belege eingereicht. Das Finanzamt kann die Belege jedoch zur Überprüfung einfordern.
Beiträge für Versicherungen gelten als Sonderausgaben, wenn sie zu Ihrer Lebensführung beitragen. Vermeidbare Versicherungen, die nicht der Vorsorge oder der Berufsausübung dienen, zum Beispiel Sachversicherungen, werden nicht steuerlich begünstigt.
Steuerlich absetzbar sind zum Beispiel Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzliche Rentenversicherung, Alterskassen, Rürup-Versicherung), Riester-Verträge, sonstige Vorsorgeleistungen (Kranken-und Pflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung) und berufliche Policen (Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung).
Foto: © Alexander Bedrin - 123RF.com