Eine Bemessungsgrundlage ist für die Berechnung von verschiedenen Steuern nötig (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer). Hier finden Sie einfach erklärt, was die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist.
Die Bemessungsgrundlage gilt als Grundlage für die Berechnung der Steuer. Anhand der Steuerbemessungsgrundlage wird der anzuwendende Steuertarif festgelegt, wodurch die Höhe der zu leistenden Steuer ermittelt wird.
Grundlage für die Berechnung des tariflichen Einkommensteuerbetrags ist das zu versteuernde Einkommen, was also der Bemessungsgrundlage entspricht.
Dafür werden von den gesamten Einkünften verschiedene Abschläge abgezogen: der Altersentlastungsbetrag (§ 24a Einkommensteuergesetz), der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) und der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Absatz 3 EStG). Der Hinzurechnungsbetrag nach Auslandsinvestitionsgesetz wird addiert. Hieraus ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Von diesem Betrag können verschiedene Abschläge abgesetzt werden: Sonderausgaben (§ 10 EStG), außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG), der Verlustabzug nach § 10d EStG sowie Steuerbegünstigungen von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Von diesem Einkommen kann noch der Kinderfreibetrag (§§ 31,32 Absatz 6 EStG) und der Härteausgleich (§ 46 Absatz 3 EStG) abgezogen werden und man erhält das zu versteuernde Einkommen, was der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer entspricht. Auf dieses Einkommen wird der Steuersatz angewendet, der sich aus der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ergibt.
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