Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur für manche Arbeitnehmer Pflicht, um zusätzlich Einkommensteuer zu zahlen oder einen Teil der gezahlten Steuer zurückzubekommen.
Eine Einkommensteuererklärung ist jährlich bei dem jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung ist zum Beispiel zwingend für Steuerpflichtige, die noch andere Einkünfte als nur aus unselbständiger Arbeit erzielen und wenn diese anderen Einkünfte 410 Euro übersteigen. Auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit von mehreren Arbeitgebern erzielen, sowie Steuerpflichtige, die eine Änderung ihrer persönlichen Situation während des Veranlagungszeitraums erlebt haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Man spricht hierbei auch von der sogenannten Pflichtveranlagung.
Die übrigen Steuerpflichtigen sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Steuerpflichtigen, die nicht gezwungen sind, eine Steuererklärung abzugeben, dürfen trotzdem freiwillig eine solche Steuererklärung abgeben (Antragsveranlagung), wenn Sie denken, dass sie Anspruch auf eine Steuerrückzahlung haben, weil sie beispielsweise Monat für Monat insgesamt zu viel Lohnsteuer entrichtet haben.
Es lohnt sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie Vorsorgemaßnahmen, Werbungskosten oder Ähnliches von der Einkommensteuer absetzen können.
Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch mit ELSTER an ihr Finanzamt senden. Die Steuererklärung 2017 kann ab dem Jahr 2018 versendet werden.
Steuererklärungen müssen normalerweise vor dem 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden, das heißt für das Jahr 2017 muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2018 abgegeben werden.
Die Steuerpflichtigen, die durch einen Dritten (Steuerberater) vertreten sind, dürfen ihre Steuererklärung bis zum 30. September abgeben und können eine zusätzliche Frist bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres beim Finanzamt beantragen.
Diese Fristen gelten für Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei einer freiwilligen Abgabe beträgt die Frist vier Jahre nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres.
Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft, die ein Wirtschaftsjahr festgesetzt haben, das nicht dem Kalenderjahr entspricht, müssen die Steuererklärung innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres abgeben.
Auch bei Selbständigen stellt sich die Frage, ab welchem Einkommen sie Einkommensteuer zahlen müssen. Für Selbständige gibt es einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro, für den keine Steuern fällig werden. Die Einkommensteuererklärung muss in jedem Fall abgegeben werden.
Das Einkommen, das höher als der Freibetrag ist, wird versteuert. Der Steuersatz liegt zwischen 14 und 42 Prozent und steigt bei höherem Einkommen.
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