Möchte Sie Ihr Arbeitgeber mit einer Prämie belohnen, muss diese normalerweise versteuert werden. Einige Sonderzahlungen sind allerdings bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei.
Eine Gratifikation (auch unter dem Synonym Sondervergütung oder Einmalzahlung bekannt) ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers, die über den Arbeitslohn hinausgeht. Dieser sogenannte sonstige Bezug ist eine Zahlung, die dem Arbeitnehmer nicht regelmäßig fortlaufend zufließt.
Hierzu zählen zum Beispiel das dreizehnte und vierzehnte Monatsgehalt, Zahlungen für ein Jubiläum und das Weihnachtsgeld.
Gratifikationen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Versteuerung wird dann auf Ihrem Lohnkonto mit dem Großbuchstaben S vermerkt.
Der Lohnsteuerabzug auf den sonstigen Bezug ist gemäß § 39 b Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu berechnen. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird die Lohnsteuer für den voraussichtlichen, steuerpflichtigen Jahresarbeitslohn ohne die sonstigen Bezüge des aktuellen Abrechnungsmonats ermittelt (laut Jahrestabelle). Dabei werden sonstige Bezüge aus vergangenen Monaten und Steuerfreibeträge berücksichtigt. Dann wird der sonstige Bezug aus dem aktuellen Abrechnungsmonat hinzugerechnet und die Jahreslohnsteuer laut Jahrestabelle ermittelt. Die Differenz aus diesen beiden Jahreslohnsteuern stellt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug dar.
Es gibt zudem steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeiter, die nicht versteuert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel Sachbezüge (bis zum Freibetrag von 44 Euro monatlich), Übernahme der Kosten für die Gesundheitsförderung (bis zu einem steuerfreien Freibetrag von 500 Euro), Erstattung von Kindergartenbeiträgen oder der Rabattfreibetrag für den Kauf von eigenen Produkten (bis zu 1088 Euro pro Jahr).
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