Bewertung des Nachlasses zur Ermittlung der Steuerpflicht

Bei einem Erbfall ist die Ermittlung des Nachlasswertes von Bedeutung. Diese Schätzung ist für die Aufteilung des Erbes unter den Erben wichtig. Dabei stellt sich auch die Frage, ob der Hausrat zur Erbmasse gehört und wie man den Wert dieses Hausrats schätzen kann.

Besteuerungsgrundlage für die Erbschaftsteuer

Für die Besteuerung bei Erbschaft und Schenkung wird der Wert der Bereicherung des Erwerbers zugrunde gelegt. Bei Erbschaften ermittelt man die Bereicherung aus der Differenz des Nachlasswertes und der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen unter anderem Schulden des Erblassers, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen sowie die Kosten der Bestattung und Grabpflege.

Bewertung des Nachlasses

Wie die Bewertung der Vermögensgegenstände und Vermögensarten im Einzelnen vorgenommen wird, ist im Bewertungsgesetz (BewG) ausführlich geregelt. Wichtigster Grundsatz ist, dass bei der Bewertung aller Vermögensarten einheitlich der gemeine Wert zugrunde zu legen ist. Dies ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (§ 9 Absatz 1 und 2 BewG).

Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes stellen ein komplexes Regelwerk dar und enthalten zahlreiche Verfahren zur Bewertung der verschiedenen Vermögensarten. Zum Vermögen zählen zum Beispiel Wertpapiere, Anteile an Kapitalgesellschaften, Sparguthaben, noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

Die Höhe des Pflichtteils, aber auch die Fälligkeit und die Höhe der Erbschaftsteuer richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Eine genaue Ermittlung des Wertes ist demzufolge für die Erben von großer Bedeutung. Alle Teile des Nachlasses werden in einem sogenannten Nachlassverzeichnis erfasst.

Gehört der Hausrat zum Nachlass?

Auch der Hausrat wird bei der Ermittlung des Gesamtwertes des Erbes berücksichtigt. Das Finanzamt schätzt den Wert bezüglich des Preises, den die Erben beim Verkauf tatsächlich erzielen könnten. Der Ladenpreis ist hierbei nicht von Bedeutung. Der Wert von Schmuck, Möbeln oder anderen handgefertigten Einzelstücken kann dabei auch viel höher sein als der Ladenpreis.

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