Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen vorkommen, wie zum Beispiel Kündigungen, Befristungen und Lohnforderungen. Was ist bei einer Klage beim Arbeitsgericht zu beachten?
Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die das Arbeitsverhältnis betreffen, ist das Arbeitsgericht (AG) zuständig. Die Rechtsprechung wird vom Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt.
Es gibt drei Gerichtsinstanzen: das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht (mit Sitz in Erfurt).
Der Rechtsstreit beginnt in der Regel in der ersten Instanz. Die klagende Partei hat sich also zunächst an das erstinstanzliche Arbeitsgericht zu wenden. Normalerweise existiert ein Arbeitsgericht pro Landkreis.
Bei der Frage, bei welchem Arbeitsgericht der Arbeitnehmer Klage einreichen soll, kommt es darauf an, wo er seine Tätigkeit ausgeübt hat und wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Der Arbeitnehmer hat stets die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht in der Stadt zu klagen, in dem der Arbeitgeber oder die Niederlassung, bei der er beschäftigt war, ansässig ist.
Arbeitet der Arbeitnehmer von zu Hause aus (Home-Office) oder im Außendienst in verschiedenen Bezirken, wendet er sich an das Arbeitsgericht seines eigenen Wohnortes (§ 48 Absatz 1a ArbGG).
Sowohl dem Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer ist es freigestellt, sich von einem Anwalt oder einem Verbandsmitglied (Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft) vertreten zu lassen. Es ist auch möglich, völlig ohne Rechtsbeistand aufzutreten. Die Klage muss schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht werden. In vielen Fällen gilt eine bestimmte Frist für die Erhebung der Klage (zum Beispiel drei Wochen für eine Kündigung).
Die Dauer des Prozesses kann sehr variabel sein und hängt davon ab, ob sich die Parteien einigen können oder ob eine Partei nach dem Urteil in Berufung geht. Dies ist in einem Zeitraum von einem Monat nach dem Gerichtsurteil möglich.
Bei Arbeitsgerichtsprozessen fallen generell Gerichtsgebühren oder auch Beweiserhebungsgebühren oder sonstige Auslagen an, für die der Verlierer aufkommen muss. Zudem können zusätzlich Anwaltskosten anfallen, die jede Partei in der ersten Instanz selbst zahlen muss.
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