Nach § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen kündigen. Hier finden Sie einen Überblick über die Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erklärt eine Kündigung dann für sozial gerechtfertigt und somit wirksam, wenn sie aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse ausgesprochen wurde (§ 1 KSchG). In einem Kleinbetrieb (weniger als zehn Mitarbeiter) findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, eine soziale Rechtfertigung der Kündigung ist infolgedessen nicht nötig.
Die sogenannte betriebsbedingte Kündigung oder Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfordert zunächst einen Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf also keine Beschäftigungsmöglichkeit für seinen Mitarbeiter auf seinem angestammten Arbeitsplatz mehr haben.
Dieser Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel die Umstrukturierung des Betriebs oder die Schließung einer Betriebsstätte. Der Arbeitgeber muss zunächst nach einer anderen freien Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb oder im Unternehmen, zu dem der Betrieb gehört, Ausschau halten und dem Arbeitnehmer diesen anderen Arbeitsplatz auch tatsächlich anbieten.
Es wird zudem verlangt, dass der Arbeitgeber zunächst versucht, durch sonstige Maßnahmen (wie zum Beispiel Versetzung, Umschulung oder Fortbildung) eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.
Auch wenn alle vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Arbeitgeber schließlich noch eine sogenannte Sozialauswahl zu treffen, wenn mehrere Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit ausüben und er einen oder mehreren von ihnen betriebsbedingt kündigen muss. Sozialauswahl bedeutet, dass der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmer nicht entlassen darf, der am wenigsten geschützt ist.
Um festzustellen, wer am wenigsten geschützt ist, werden die sogenannten Sozialdaten der Arbeitnehmer miteinander verglichen. In der Praxis ist es sehr schwierig, diese Aspekte zu gewichten und zueinander in Bezug zu setzen, um festzustellen, welcher der in Frage kommenden Arbeitnehmer mehr oder weniger schutzwürdig ist.
Bei einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen gelten die gesetzlich oder tariflich geregelten Kündigungsfristen. Die Frist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und kann zwischen vier Wochen und sieben Monaten betragen.
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Hier finden Sie ein Muster für eine solches Kündigungsschreiben.
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