Bestimmte Einnahmen sind gesetzlich von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Einkommensteuergesetz EStG). Diese steuerfreien Einnahmen müssen Sie allerdings in Ihrer Steuererklärung angeben. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerfreien Einnahmen.
Generell sind steuerfreie Einnahmen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen vollständig steuerfreien Einnahmen und steuerfreien Einnahmen mit Progressionsvorbehalt. Einnahmen mit Progressionsvorbehalt sind an sich steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe des Steuersatzes für die anderen Einkommen aus.
Zu den steuerfreien Einnahmen mit Progressionsvorbehalt zählen zum Beispiel Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 und Kurzarbeitergeld.
Auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Leistungen des BAföG und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten als nicht steuerbare Einkünfte. Zahlungen vom Arbeitgeber wie Reisekosten- oder Umzugskostenerstattungen sind steuerfrei, wenn sie nicht höher sind als die als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen.
Generell sind auch Einnahmen nicht steuerbar, wenn sie aus einer Tätigkeit entstehen, die keine Einkünfteerzielungsabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt, zum Beispiel ein Lottogewinn.
Häufig sind Einnahmen bis zu einem bestimmten Höchstsatz steuerfrei. Dies gilt zum Beispiel für Einkünfte als Übungsleiter, Erzieher oder Pfleger, für die erst ab einer Höhe von jährlich 2.400 Euro Einkommensteuer fällig wird (§ 3 Nummer 26 EStG).
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