Die Einnahmen, die zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind in § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgeführt. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die Sie bei der Berechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beachten müssen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, wenn Sie Gegenstände Ihres Privatvermögens anderen Personen zur Nutzung überlassen und dafür Geld bekommen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten als Überschusseinkünfte und nicht als Gewinneinkünfte, das heißt sie werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 EStG).
Zu dieser Einkunftsart zählen zunächst die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung von unbeweglichen Vermögen (Grundstücke, Gebäudeteile) oder von sogenannten Sachinbegriffen (Dinge, die wegen ihrer Zweckverbundenheit als Einheit betrachtet werden, zum Beispiel Hausrat). Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beinhalten auch Einnahmen aus der Überlassung von Rechten (Urheberrechte) oder aus der Veräußerung von Miet-und Pachtzinsforderungen.
Bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung einer Immobilie werden bestimmte Werbungskosten berücksichtigt. Hierzu zählen zum Beispiel die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung), die Betriebskosten, die Finanzierungskosten und die Instandhaltungskosten.
Um die Steuer zu berechnen, die für Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung anfällt, sind bei der Steuererklärung die Werbungskosten in dem Jahr abzusetzen, in dem sie entstanden sind.
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