Wie für das Eheleben gibt es für eine eheähnliche Gemeinschaft einige gesetzlich festgelegte Regeln. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Regeln für Paare, die sich ohne Trauschein zum Zusammenleben entschlossen haben.
Beim Einzug in eine neue Wohnung sollten beide Partner den Mietvertrag unterschreiben und werden damit Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB:
"Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet".
Sollte ein Partner den anderen bei sich aufgenommen haben, geht der zugezogene Partner das Risiko ein, im Falle einer Trennung vor die Tür gesetzt zu werden. Im Falle eines Untermietvertrags genießt der aufgenommene Partner Kündigungsschutz.
Hat ein unverheiratetes Paar vor, eine Immobilie zu kaufen, sollte der Kaufbetrag zu gleichen Teilen erbracht werden und die gekaufte Immobilie auf den Namen von beiden Partnern ins Grundbuch eingetragen werden.
Die steuerlichen Vorteile, die für verheiratete Paare oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, gelten bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht. Bei einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, ist die Steuerklasse 4 interessant, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Ansonsten können die Steuerklassen 3 und 5 gewählt werden. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft werden beide jeweils mit der Steuerklasse 1 besteuert.
Ein erwerbsfähiger Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn er mit einem Lebenspartner zusammenlebt, der leistungsfähig ist. Der leistungsfähige Partner der Lebensgemeinschaft muss allerdings nicht sofort für den Bedürftigen aufkommen. Die eheähnliche Gemeinschaft muss dazu drei Jahre lang bestehen.
Sollten die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Nachwuchs planen, ist es ratsam, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Zwar sind die Rechte der Väter nicht ehelicher Kinder im Laufe des Jahres 2013 verstärkt worden, doch den Gang zum Gericht erspart man sich durch die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Kind hat in einer eheähnlichen Gemeinschaft Anspruch auf Unterhalt, sofern der Vater das Kind anerkannt hat.
Im Gegensatz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ("Homo-Ehe") erbt bei einer eheählichen Gemeinschaft, die nicht offiziell auf dem Papier besteht, der verbleibende Partner nur dann, wenn der verstorbene Partner ihn in seinem Testament bedacht hat.
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