Wenn jemand stirbt, hinterlässt er oft mehrere Versicherungen auf seinen Namen. Für die Hinterbliebenen ist es wichtig zu wissen, was im Todesfall mit diesen zu tun ist. Manchmal ist schnelles Handeln erforderlich.
Im Gegensatz zu den personengebundenen Versicherungen, welche mit dem Tod des Versicherungsnehmers automatisch enden, benötigen sachgebundene Versicherungen eine schriftliche Kündigung. Andernfalls treten die Erben als neue Versicherungsnehmer ein.
Auch wenn die Trauer groß ist, sollten Angehörigen des Verstorbenen daran denken, die zuständigen Versicherungen über den Tod des Versicherungsnehmers zu benachrichtigen, um dessen Verträge aufheben zu können. Bei einer Lebensversicherung beträgt die Frist im Allgemeinen nur 24 bis 72 Stunden, kann jedoch je nach Vertrag unterschiedlich sein.
Bei der Kündigung der vom verstorbenen Versicherungsnehmer abgeschlossenen Verträge werden die folgenden Unterlagen benötigt: der Original-Versicherungsschein,
Personalausweis oder Reisepass, Totenschein, Sterbeurkunde, ggf. Erbschein sowie Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil.
Mit dem Tod der versicherten Person erlischt der Vertrag und die Versicherungssumme wird an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Wird die Meldefrist überschritten, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Kfz-Versicherungsverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers, sondern erst mit einer Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, das heißt die Kfz-Versicherung geht auf die Erben über. Die Beiträge werden in der Regel an die neuen Versicherungsnehmer angepasst.
Der Vertrag für eine Privathaftpflichtversicherung endet bei einer Einzelversicherung mit dem Tod des Versicherten. Sind Angehörige mitversichert, besteht der Versicherungsschutz für sie weiter bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Ein Hinterbliebener kann die Versicherung weiterzahlen und wird dann selbst Versicherungsnehmer.
Die Hausratversicherung endet maximal zwei Monate nach dem Tod des Versicherten. Der Vertrag läuft nur weiter, falls einer der Erben die Wohnung übernimmt. Dieser wird dann Versicherungsnehmer.
Ist die Todesursache ein Unfall und besteht eine Unfallversicherung mit dem Verstorbenen als versicherter Person, müssen die Angehörigen die Versicherung spätestens 24 Stunden nach dem Unfall informieren. Die zu zahlenden Leistungen hängen von der Untersuchung der Unfallumstände sowie der Obduktion ab.
Stirbt ein Versicherungsnehmer endet seine Krankenversicherung am Ende des Monats nach dessen Tod. Handelt es sich um eine Familienversicherung, genießen die mitversicherten Angehörigen zwei Monate Versicherungsschutz. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen sie der Versicherung mitteilen, ob sie den Vertrag fortführen wollen.
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