Es gibt viele Gründe, um einem anderen, zum Beispiel dem Ehepartner oder einem Freund, eine Vollmacht zu erteilen. Eine rechtsgültige private Vollmacht muss bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist in § 167 BGB geregelt. Im Gesetz heißt es nur:
"(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.
(2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht."
So ist zum Beispiel für eine Vollmacht keine notarielle Beurkundung erforderlich. Ebenso einfach lässt sich eine Vollmacht widerrufen.
Eine Vollmacht kann für die unterschiedlichsten Zwecke ausgestellt werden, um eine Person zu vertreten, zum Beispiel zur Vorlage bei einer Behörde, um Dokumente abzuholen, für den Verkauf von Sachen, wie des eigenen Autos oder eines Hauses, durch eine andere Person, oder um im Falle von Krankheit oder Tod die notwendigen Angelegenheiten zu regeln.
Die Frage, wie schreibe ich eine Vollmacht, beantworten wir Ihnen in diesem CCM-Artikel. Ein weiteres Muster für eine Vollmacht, das sie in Word einfügen oder als PDF-Datei ausdrucken können, finden Sie hier. Achten Sie darauf, dass Ihre Vollmacht die notwendigen Daten enthält.
Der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte müssen eindeutig identifizierbar sein, und zwar durch Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Personalausweisnummer.
Wenn es keine Generalvollmacht sein soll, beschreiben Sie den Zweck der Vollmacht so genau wie möglich und begrenzen Sie auch deren Geltungsdauer, zum Beispiel bis zum erfolgreichen Abschluss eines Behördengangs oder Verkaufs. Eine umfangreiche und unbefristete Vollmacht kann für den Vollmachtgeber ansonsten riskant sein.
Es ist sehr wichtig, die Vollmacht handschriftlich zu unterschreiben. Andernfalls wäre das eine Vollmacht natürlich unwirksam. Manchmal ist es auch sinnvoll, einen Zeugen zu nennen und mit unterschreiben zu lassen.
Foto: © Shawn Hempel -123RF.com