Bei einigen Gelegenheiten, zum Beispiel wenn Sie das Konto eines Verstorbenen auflösen möchten, benötigen Sie einen Erbnachweis. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, muss man einen Erbschein beantragen. Wo und wie Sie dies tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Erbscheine werden in der Regel in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen beantragt. Auch die Beantragung bei einem Notar ist möglich und kann eventuell die Dauer der Ausstellung verkürzen.
In jedem Fall benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Sterbeurkunde des Verstorbenen. Außerdem müssen Sie ein Formular zum Nachlasswert ausfüllen.
Dann benötigen Sie sämtliche Dokumente, um zu belegen, dass Sie der rechtmäßige Erbe bzw. einer der rechtmäßigen Erben sind. Gibt es Testamente oder Erbverträge, sind alle Dokumente - auch die ungültigen - vorzulegen. Außerdem müssen Sie eidesstattlich versichern, dass Sie von keiner weiteren Verfügung von Todes wegen wissen.
Bei fehlendem Testament bzw. Erbvertrag und Eintreten der gesetzlichen Erbfolge müssen Sie zunächst eidesstattlich erklären, dass es keine bekannten Verfügungen von Todes wegen gibt. Dann hängt es von der familiären Situation ab, welche Dokumente notwendig sind
Hat die Ehefrau geerbt, muss sie die Heiratsurkunde und einen Nachweis des Güterstandes vorlegen. Erben außerdem die Kinder (und Kindeskinder), sind alle Geburtsurkunden und gegebenenfalls Sterbeurkunden nötig. Ein Familienstammbuch kann hilfreich sein.
Gibt es weder Ehefrau noch Kinder, erben die Eltern, die als Nachweis die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigen. Sind die Eltern bereits verstorben, braucht es außerdem deren Sterbeurkunde sowie die Geburts- und gegebenenfalls Sterbeurkunden der Geschwister des Verstorbenen.
Außerdem müssen Sie zu einigen Angaben eidesstattliche Erklärungen leisten, zum Beispiel darüber, dass es keine anhängigen Prozesse in der Erbsache gibt. Für einen gemeinschaftlichen Erbschein müssen Sie alle Namen und Anschriften der Miterben eintragen.
Es ist ratsam, den Antrag erst zu stellen, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, weil sich durch Nachreichen von Unterlagen die Dauer der Ausstellung verlängert. In der Regel ist es nicht möglich, einen Erbschein online zu beantragen.
Die Kosten hängen vom Nachlasswert und von der Erbquote ab. Das Nachlassgericht urteilt darüber. Wenn Sie den Erbschein bei einem Notar beantragen, fällt eine zusätzliche Gebühr an, für die außerdem 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden.
Eine Frist für die Beantragung eines Erbscheins gibt es nicht.
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