Um den Hinterbliebenen im Todesfall nicht zu sehr zur Last zu fallen, ist es manchmal sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung, auch Begräbniskostenversicherung genannt, abzuschließen. Doch wie werden diese Policen steuerlich gehandhabt?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Art Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit relativ niedriger Versicherungssumme, die meist von sogenannten Sterbekassen angeboten wird. Da sie oft dafür gedacht ist, Beerdigungskosten abzudecken, wird Sie auch Begräbniskostenversicherung genannt.
Da diese Policen im Allgemeinen als Lebensversicherung gelten, ist ihre Auszahlung an die Hinterbliebenen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht steuerpflichtig.
Wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung vorzeitig beendet, kann für den Rückkaufswert Einkommensteuer anfallen. Für die Hinterbliebenen ist die Auszahlung des Sterbegeldes gegebenenfalls außerdem erbschaftsteuerpflichtig.
Wie viel Steuern in diesen beiden Fällen jeweils fällig werden, hängt von weiteren Faktoren wie beispielsweise der Versicherungssumme ab.
Generell kann man davon ausgehen, dass Risikoversicherungen mit Todesfallleistungen, also Lebensversicherungsbeiträge mit Todesfallschutz, bis zu einem Höchstsatz steuermindernd geltend gemacht werden können. Die Zahlungen können unter bestimmten Umständen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das Elster-Formular "Vorsorgeaufwand" kommt dafür in Frage.
Die Absetzbarkeit hängt im Detail vom Versicherungsvertrag ab. Die Regelungen sind oft nicht einfach zu durchschauen. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Sterbekasse oder einem Steuerberater.
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