Prozesskostenhilfe (PKH): Freibeträge 2018

Seit dem 1. Januar 2018 gelten für die Prozesskostenhilfe neue Freibeträge. Hier erfahren Sie, bis zu welcher Höhe Sie diese auf Ihr Einkommen anrechnen können.

Neue PKH-Regelsätze für 2018

Die neuen Freibeträge der Prozesskostenhilfe 2018 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sind im Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2017 veröffentlicht worden (BGBl. 2017, 4012).

Danach sind gemäß § 115 Zivilprozessordnung (ZPO) vom Einkommen des Antragstellers folgende Beträge abzusetzen:

für Parteien und ihren Ehegatten (oder ihren Lebenspartner) je 481 Euro,

für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, weitere 219 Euro,

für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter:
Erwachsene 383 Euro,
Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 364 Euro,
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 339 Euro,
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 275 Euro.

Foto: © Pixabay.

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