In Deutschland werden schwere Verbrechen wie zum Beispiel Mord meist mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Hier finden Sie eine Liste einiger dieser schweren Straftaten.
Als Kapitalverbrechen oder Kapitaldelikte werden umgangssprachlich besonders schwere Straftaten bezeichnet, die früher mit der Todesstrafe bedroht waren, wie zum Beispiel Hochverrat, Mord und Totschlag. Heute beträgt die Höchststrafe für diese Verbrechen lebenslange Freiheitsstrafe.
§ 211 StGB liefert die Definition eines Mordes. Dieser besteht, wenn ein Mensch einen anderen Menschen aus Geschlechtstrieb, aus Habgier, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet. Dies gilt auch, wenn er durch die Tötung eine andere Straftat ermöglichen oder verdecken möchte.
Ein Mord wird generell mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Nach § 212 StGB gilt derjenige als Totschläger, der einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Die Freiheitsstrafe für Totschläger beträgt mindestens fünf Jahre.
Verursacht der Täter durch Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so gilt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe ein bis zehn Jahre (§ 227 StGB).
Verursacht der Täter durch Raub den Tod eines anderen Menschen, so wird er mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bestraft (251 StGB).
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