In Deutschland kann man zum Zweck der beruflichen oder politischen Weiterbildung vielerorts eine bezahlte Freistellung von seiner Arbeit bekommen. Wo und wie es Anspruch auf Bildungurlaub gibt, hängt vom Bundesland ab.
Oft möchte sich ein Arbeitnehmer fort- oder weiterbilden, um seine Qualifikation und seine damit seine Aufstiegschancen zu verbessern. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit in Form von Bildungsurlaub findet sich im Gesetz, wie etwa im Arbeitsrecht, grundsätzlich nicht.
Ein solcher Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag oder aus der Betriebsvereinbarung ergeben. Außerdem haben die meisten Bundesländer ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. In den meisten Bundesländern gilt ein Anspruch von fünf Tagen im Jahr.
Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen oder betrieblichen Vorgaben kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen. Dieser muss aber nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung gewährt werden. Der Bildungsurlaub darf nicht vom gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub abgezogen werden. Er darf aber auf darüber hinaus vom Arbeitgeber gewährten Erholungsurlaub angerechnet werden.
Eine Weiterbildung, die vom Arbeitgeber verlangt wird, gilt in der Regel als Arbeitszeit, das heißt der Arbeitnehmer muss dafür weder Erholungsurlaub noch Bildungsurlaub aufbrauchen. Allerdings darf der Arbeitgeber dafür unter Umständen bis zu zwei Tage vom jährlichen Bildungsurlaub abziehen.
Nur in Bayern und Sachsen ist kein Bildungsurlaub möglich. Die Regelungen, die in allen anderen Bundesländern gelten, finden Sie unter den folgenden Links:
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Berlin
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Brandenburg
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Bremen
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Hamburg
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Hessen
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Niedersachsen
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in NRW
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub im Saarland
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage für Bildungsurlaub in Thüringen
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